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Regelungen des Partnerschaftsprogramms
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Regelungen des AutoISO-Partnerschaftsprogramms (im Folgenden als "Regelungen" bezeichnet) legen die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen der Autoiso sp. z o.o. mit Sitz in der Gnieźnieńska Str. 12, 40-142 Katowice (Polen), eingetragen im Firmenregister des Nationalen Gerichtsregisters, das vom Bezirksgericht Katowice-Wschód in Katowice, VIII. Handelsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der Nummer 0000840558 geführt wird, NIP: PL6342976575, REGON: 386039655, mit einem Stammkapital von 8.000 PLN (im Folgenden als "Organisator" bezeichnet), als Eigentümer der AutoISO-Webseiten in den folgenden Domen: www.automoli.com (im Folgenden zusammen als "Webseite" bezeichnet) und den Entitäten, die die Webseite bewerben und neue Kunden für die über die Webseite angebotenen Dienstleistungen unter den in den Regelungen festgelegten Bedingungen akquirieren (im Folgenden als "Partner" bezeichnet).
2. ERLANGUNG DES PARTNERSTATUS UND ABSCHLUSS DES VERTRAGS
2.1. Nur die Folgenden können den Status eines Partners beantragen:
2.1.1. Personen mit dem festen Wohnsitz im Gebiet der Republik Polen und die im Sinne der Steuervorschriften als deren Einwohner gelten, die über 18 Jahre alt sind und keine Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind;
2.1.2. Einrichtungen, die keine Einzelpersonen sind und ihren Sitz im Hoheitsgebiet der Republik Polen oder in anderen Ländern haben, unabhängig von ihrer Rechtsform, sofern sie Verpflichtungen in eigenem Namen eingehen können; die in Verbindung mit ihren Geschäftstätigkeiten berechtigt sind, den Inhalt einer bestimmten Website zu verwalten, mit der Möglichkeit, Links zur Website und Werbematerialien der Website darauf zu platzieren, die keine Seite in einem sozialen Netzwerk wie Facebook ist (im Folgenden als die „Website“ bezeichnet), insbesondere an Einrichtungen, die Eigentümer der Parteien sind. Diese Bedingungen müssen während des gesamten Zeitraums erfüllt sein, in dem man Partner ist.
2.2. Das Unternehmen, das den Status eines Partners beantragt, sollte:
2.2.1. die Vorschriften lesen sowie das Thema der Website sowie die Vorschriften und die Datenschutzrichtlinie der Website;
2.2.2. Reichen Sie einen Antrag auf Erlangung dieses Status ein, indem Sie das auf der Website verfügbare Formular ausfüllen. Sie müssen wahre Informationen im Formular angeben.
2.3. Ein Antrag auf den Status eines Partners wird vom Veranstalter geprüft, der das Antrag stellende Unternehmen bitten kann, zusätzliche Informationen bereitzustellen oder spezifische Dokumente vorzulegen.
2.4. Der Erwerb des Partnerstatus erfolgt, wenn der Veranstalter einen Kooperationsvertrag mit der Einheit abschließt, die den Status eines Partners beantragt (im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet). Die Vorschriften sind Bestandteil des Vertrags. Der Vertrag wird nach Einreichung eines Antrags auf der Website zum Erwerb des Status eines Website-Partners abgeschlossen, sobald der Partner eine E-Mail vom Veranstalter mit Informationen über die Verleihung des Partnerstatus erhält und der Partner sein Panel auf der Website für die Dauer des Vertrags verfügbar gemacht hat (im Folgenden als „Panel“ bezeichnet).
2.5. Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen keinen Vertrag mit einem Antragsteller auf Partnerstatus abschließen, ohne einen Grund für diese Entscheidung anzugeben.
2.6. Im Falle einer Änderung der im Antrag auf Erlangung des Partnerstatus angegebenen Daten oder der im Panel registrierten Daten ist der Partner verpflichtet, die im Panel registrierten Daten eigenständig innerhalb von 14 Tagen nach Eintreten der Änderung zu aktualisieren, soweit es seine Rechte zur Verwaltung des Panels zulassen.
2.7. Ein Partner kann nur ein Panel haben.
3. PFLICHTEN DES PARTNERS
3.1. Der Partner ist verpflichtet, die Bestimmungen der Regelungen und der geltenden Gesetze einzuhalten.
3.2. Der Partner ist verpflichtet, die vom Organisator im Panel zur Verfügung gestellten Links (Hyperlinks) zu platzieren, die nach Auswahl (Klick) durch die Besucher der Website zurück zur Website führen, sowie Werbematerialien auf der Website zu platzieren. Die Links zur Website und die Werbematerialien sollten auf der Website gemäß den vom Organisator gegebenen Anweisungen oder in einer mit ihm abgestimmten Weise platziert werden.
3.3. Der Organisator hat das Recht, die Entfernung von Links zur Website oder von Werbematerialien der Website von einer bestimmten Website zu verlangen.
3.4. Der Partner hat kein Recht, die ihm von dem Veranstalter bereitgestellten Materialien ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters zu ändern.
3.5. Der Partner ist verpflichtet, die Website zu fördern und Links zur Website in einer Weise zu verwenden, die nicht gegen das Gesetz, die Grundsätze des sozialen Zusammenlebens oder die Anstandswahrung verstößt.
3.6. Die Weiterleitung von der Website zur Website darf nur als Ergebnis einer freiwilligen und absichtlichen Handlung (d.h. durch Klicken oder eine andere Auswahl) einer Person, die die Website besucht und nicht im Namen des Partners handelt, möglich sein. Der Partner darf nicht:
3.6.1. einen Link (Hyperlink) verwenden, der automatisch aktiviert wird, nachdem man die Website betreten oder verlassen hat, es sei denn, die Website enthält keinen Inhalt und dient nur als Weiterleitung zu einer anderen Website;
3.6.2. Verwenden Sie Lösungen, die die Website automatisch in separaten Browserfenstern öffnen, als Ergebnis des Eingangs oder Austritts von der Website (sogenannte Popup-, Popunder- oder Popexit-Fenster);
3.6.3. Seiten innerhalb der Domain der Website in Klick-Sammler-Systeme platzieren, den Austausch von Verkehr auf Websites in Fällen, in denen die zu einem solchen System hinzugefügte Seite direkt eine Seite in dieser Domain wäre;
3.6.4. Materialien, die direkt vom Server des Organisators heruntergeladen werden (Hotlinking), es sei denn, der Organisator stimmt in diesem Umfang zu;
3.6.5. den Zugang zu den auf der Website angebotenen Dienstleistungen von der Auswahl eines Links zur Website oder dem Klicken auf eine Werbung der Website abhängig machen und anschließend einen Kauf auf der Website tätigen;
3.6.6. Information über die Website auf eine Weise verbreiten, die die Eigenschaften der Verbreitung von unerwünschten kommerziellen Informationen aufweist, insbesondere diese Informationen hartnäckig in großen Mengen und auf beliebige Weise (z.B. per E-Mail, Briefen oder Diskussionsgruppen, Instant Messaging, IRC usw.) verbreiten, d.h. die sogenannte Spam-Technik verwenden oder auf andere Weise das Recht auf Privatsphäre der Personen verletzen, denen der Link zur Website bereitgestellt wird;
3.6.7. sich als den Organisator oder Eigentümer der Website auf der Website oder an einem anderen Ort ausgeben;
3.6.8. die Anzeigen des Veranstalters sowie dessen Dienstleistungen oder Produkte im Google Ads-System unter Verwendung von Keywords, die für diese Dienstleistungen oder Produkte verwendet werden.
3.7. Der Veranstalter hat das Recht, die Erfüllung des Vertrags bis zu 3 Monate ohne Angabe von Gründen auszusetzen.
4. EINSCHRÄNKUNG DER HAFTUNG DES ORGANISATORS
4.1. Der Organisator wird alles daran setzen, dass die Website ordnungsgemäß und stabil funktioniert; jedoch übernimmt der Organisator keine Verantwortung für:
4.1.1. Fehlfunktionen der Website, die durch höhere Gewalt oder andere Ereignisse verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle des Organisators liegen;
4.1.2. keine Möglichkeit, eine Cookie-Datei einer Person zu speichern, die von der Website zur Website weitergeleitet wird.
4.2. Der Veranstalter haftet nur für tatsächlich verursachte Schäden, die vorsätzlich entstanden sind.
5. VERGÜTUNG DES PARTNERS
5.1. Der Partner hat Anspruch auf Vergütung für die Erfüllung der Pflichten gemäß dem Vertrag und den Vorschriften (im Folgenden als „Vergütung“ bezeichnet).
5.2. Die Höhe der Vergütung hängt von der Anzahl der Personen ab, die von der Website auf die Website weitergeleitet wurden und dort Dienstleistungen oder Produkte gekauft haben, was wie folgt bestimmt wird:
5.2.1. als Ergebnis des ersten Zugriffs auf die Website einer bestimmten Person, die von der Website weitergeleitet wurde, wird eine Cookie-Datei im IT-System dieser Person gespeichert, die es ermöglicht, den Kunden der Website und seine Besuche auf der Website als Folge der ersten Weiterleitung von der angegebenen Website des angegebenen Partners zu identifizieren;
5.2.2. Wenn der Kunde der Website, in dessen IT-System bereits ein „Cookie“ gespeichert wurde, das einen bestimmten Partner identifiziert, in Zukunft von der Website eines anderen Partners zur Website umgeleitet wird, wird das vorhandene „Cookie“, das den Partner identifiziert, von dem die Website zuvor umgeleitet wurde, ersetzt („überschrieben“) durch ein neues „Cookie“, das den Partner identifiziert, von dem die Website umgeleitet wurde, da nur ein „Cookie“, das den Partner identifiziert, in einem IT-System gespeichert werden kann. Der Partner, dessen Cookie durch eine andere ähnliche Datei, die einen anderen Partner identifiziert, ersetzt wurde, hat daher keinen Anspruch auf Vergütung.
5.2.3. Der Partner erhält automatisch eine Vergütung, wenn zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website eine Cookie-Datei dieses Partners im IT-System des jeweiligen Kunden der Website gespeichert wird;
5.2.4. Die Gültigkeitsdauer des Cookies beträgt grundsätzlich 3 Monate, kann jedoch geändert werden, worüber die Partner per E-Mail informiert werden. Die aktuelle Gültigkeit ist im Panel sichtbar.
5.2.5. Die Sätze der Vergütung für den Kauf von Dienstleistungen oder Produkten auf der Website durch eine Person, die von der Website auf die Website weitergeleitet wurde, werden dem Partner zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf den Status des Partners zur Verfügung gestellt, und der aktuelle Betrag ist dann im Panel sichtbar;
5.2.6. Der Organisator hat das Recht, die Sätze der Vergütung zu ändern, indem er den Inhalt der neuen Beträge dieser Sätze an die E-Mail-Adresse des Partners sendet oder Informationen über diese Änderungen im Panel veröffentlicht.
5.3. Der Partner kann die Zahlung der Vergütung anfordern, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
5.3.1 Der Gesamtbetrag der unbezahlten Vergütung basierend auf der im Panel verfügbaren Abrechnung muss gleich oder höher als 100 PLN brutto sein;
5.3.2 Die Vergütung kann höchstens einmal pro Kalendermonat gefordert werden;
5.3.3 Nur die Vergütung, die für einen Zeitraum von höchstens 360 Tagen berechnet wurde, kann ab dem Datum der Zahlungsanforderung (Ausstellung der Mehrwertsteuerrechnung durch den Partner und Übermittlung an den Veranstalter) zurückgezahlt werden – in diesem Zusammenhang werden die im Panel registrierten Vergütungsberechnungen, für die der Partner dem Veranstalter innerhalb von 360 Tagen nach der Registrierung dieser Berechnungen im Panel keine Mehrwertsteuerrechnungen ausgestellt hat, als abgelaufen aus dem Panel entfernt.
5.4. Die Vergütung wird auf der Grundlage einer elektronischen Umsatzsteuerrechnung bezahlt, die vom Partner per E-Mail an den Organisator übermittelt wird, sowie durch die Einreichung eines Zahlungsantrags im Panel. Die Umsatzsteuerrechnung sollte über den Betrag aus der im Panel verfügbaren Abrechnung ausgestellt werden.
5.5. Bei der Lieferung einer Umsatzsteuerrechnung an den Veranstalter sollte der Partner die Kontaktdaten der für die Zahlungsabwicklung zuständigen Person angeben.
5.6. Die Zahlungsfrist für die Mehrwertsteuerrechnung darf nicht weniger als 30 Tage betragen. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.
5.7. Die Vergütung wird ausschließlich in PLN abgerechnet, mit Ausnahme der Domain www.automoli.com auf der Website, wo die Vergütung in EUR abgerechnet wird. Ist die Bemessungsgrundlage der Vergütung in einer anderen Währung als PLN ausgedrückt, wird sie zum durchschnittlichen Wechselkurs der Polnischen Nationalbank, der am Abrechnungstag gilt, in PLN umgerechnet. Ist die Bemessungsgrundlage der Vergütung in der Domain www.automoli.com in einer anderen Währung als EUR ausgedrückt, wird sie zum durchschnittlichen Wechselkurs der EZB, der am Abrechnungstag gilt, in EUR umgerechnet. Die in dieser Regelung für die Domain www.automoli.com in PLN angegebenen Beträge werden zum durchschnittlichen Wechselkurs der Polnischen Nationalbank, der am Abrechnungstag gilt, in EUR umgerechnet.
5.8. Die zu zahlende Vergütung wird um die Beträge reduziert, die der Veranstalter aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an bestimmte Stellen zu zahlen verpflichtet ist.
5.9. Der Veranstalter hat das Recht, die Zahlung der Vergütung auszusetzen, falls Zweifel an der Richtigkeit der vom Partner gesendeten Dokumente bestehen oder im Falle anderer Unregelmäßigkeiten, bis diese mit dem Partner endgültig geklärt sind, was den Partner nicht berechtigt, gesetzliche Zinsen für verspätete Zahlungen zu verlangen. Der Veranstalter kann den Partner dann auffordern, die Unregelmäßigkeiten innerhalb einer festgelegten Frist zu beseitigen, andernfalls droht die Kündigung des Vertrags und der Verlust des Rechts auf Vergütung.
5.10. Die Vergütung ist nicht fällig, wenn der Veranstalter den Vertrag aus Gründen kündigt, die dem Partner zuzuschreiben sind, oder wenn die Daten, die die Grundlage für die Berechnung dieser Vergütung bilden, aufgrund eines Verstoßes gegen die Vorschriften oder den Vertrag durch den Partner entstanden sind.
5.11. Im Falle der Kündigung des Vertrags kann der Partner die Zahlung der unbezahlten Vergütung verlangen. Sollte dieser Betrag zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags jedoch weniger als 50 PLN brutto betragen, wird er nicht ausgezahlt, sondern zur Deckung der Kosten für die Bereitstellung des Panel-Partners und die Schließung dieses Zugangs verwendet.
6. URHEBERRECHT
6.1. Der Veranstalter gewährt dem Partner eine nicht-exklusive und kostenlose Lizenz ohne das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen zur Nutzung von Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Domainnamen und anderen kennzeichnenden Merkmalen der Marken des Veranstalters, beschränkt auf die Verwendung der vom Veranstalter im Panel bereitgestellten Werbematerialien durch den Partner zu den in den Bestimmungen festgelegten Zwecken.
6.2. Die Lizenz umfasst folgende Nutzungsfelder: im Bereich der Aufzeichnung und reproduction von Werbematerialien – Reproduktion der Materialien durch digitale Technik und im Bereich der Verbreitung des Werks – öffentliche Anzeige, Reproduktion oder Weitergabe der Materialien in einer Weise, dass jeder Zugang zu ihnen an einem Ort und zu einer Zeit seiner Wahl haben kann.
6.3. Die Lizenz wird für die Dauer des Vertrags gewährt und kann jederzeit von dem Organisator mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
7. PERSONENBEZOGENE DATEN
Die im Antrag auf den Status des Partners bereitgestellten personenbezogenen Daten, die dem Organisator vor der Unterzeichnung des Vertrags sowie während der Laufzeit des Vertrags bereitgestellten weiteren Informationen oder Dokumente, werden vom Organisator gemäß der auf der Website veröffentlichten Datenschutzrichtlinie verarbeitet. Relevante Informationen zur Datenverarbeitung sind dem Partner vor Abschluss des Vertrags verfügbar.
8. ABTRETUNG
Der Partner darf die aus dem Vertrag erwachsenen Rechte nicht ohne Zustimmung des Organisators an andere Stellen übertragen.
9. ÄNDERUNGEN DER REGELUNGEN
9.1. Der Organisator kann die Regelungen ändern.
9.2. Die Partner werden über die Änderungen umgehend informiert, nachdem sie auf der Website veröffentlicht und in den dort enthaltenen Regelungen aufgenommen wurden.
9.3. Das Fehlen einer Kündigung des Vertrags unmittelbar nach der Einführung von Änderungen an den Regelungen bedeutet deren Akzeptanz durch den Partner.
10. BEENDIGUNG DER ZUSAMMENARBEIT
10.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Vereinbarung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften durch den Partner. Die Kündigung der Vereinbarung kann durch Benachrichtigung des Partners an die im Panel angegebene E-Mail-Adresse oder durch dauerhafte Entziehung des Zugangs des Partners zum Panel erfolgen.
10.2. Der Partner ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung des Vertrags kann durch Benachrichtigung des Veranstalters an dessen E-Mail-Adresse erfolgen.
10.3. Der Vertrag endet am Tag, an dem der Veranstalter die Website schließt.
10.4. Im Falle der Kündigung oder des Ablaufs des Vertrags ist der Partner verpflichtet, sofort alle Links zur Website oder werblichen Materialien der Website von der Seite zu entfernen, andernfalls verliert er das Recht, auf ausstehende Vergütungen zu bestehen.
11. KOMMUNIKATION
Die Kommunikation zwischen dem Veranstalter und dem Partner im Rahmen der Vereinbarung erfolgt in der Regel per E-Mail und über das Panel, sofern nicht anders vereinbart.
12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
12.1. Die Vorschriften unterliegen dem polnischen Recht.
12.2. Alle Streitigkeiten, die in Verbindung mit den Vorschriften entstehen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit polnischer Gerichte.
12.3. Das zuständige Gericht zur Klärung solcher Streitigkeiten ist das Gericht, das für den Sitz des Veranstalters zuständig ist.
