Mit der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges wird das alte Kfz meistens verkauft. Online stellen, einen Käufer finden und nach dem erfolgreichen Verkauf das Geld kassieren – viele stellen sich das so vor, doch so einfach ist es nicht. Beim Verkauf eines Fahrzeugs sind einige Aspekte zu beachten und es fallen womöglich Kosten für Sie an.
Was ist beim Autoverkauf zu beachten?
Bei der Veräußerung eines PKW sind vor allem gesetzliche und bürokratische Hürden zu meistern. Das fängt schon bei der Abmeldung des Kfz an und hört bei der Gestaltung eines sicheren Kaufvertrages auf. Diese Fragen überfordern viele und durch das Hinzuziehen eines Anwaltes, beispielsweise für den Kaufvertrag, entstehen neue Kosten.
Bevor Sie Ihr Fahrzeug im Internet zum Verkauf anbieten, sollten Sie sich erstmal über rechtliche Hürden schlau machen und die für den Verkauf wichtigen Aspekte beachten. Welche das sind, erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten.
Wie ist das Verkaufsverfahren?
Zunächst müssen Sie Ihren Verkauf sorgfältig planen. Sich über das neue Fahrzeug freuen und das alte zu Preis XY auf Online-Plattformen wie mobile.de zu stellen ist eine schnelle Lösung, die jedoch nicht sehr effizient ist. Deutschland ist ein Land der Bürokratie und es sind verschiedenste Aspekte hinsichtlich Versicherung und Fahrzeugabmeldung zu beachten. Der wichtigste Punkt ist also die Recherche. Außerdem sollten Sie sich mit folgenden Fragen befassen:
- Zu welchem Preis verkaufe ich das Fahrzeug?
- Verkaufe ich es deutschlandweit?
- Befindet sich das Auto in einem guten Zustand und kann es ohne Mängel verkauft werden?
Müssen Sie Ihr Fahrzeug abmelden?
Es wird einige überraschen, aber das Auto muss bei Verkauf nicht abgemeldet werden. Es wird jedoch empfohlen, denn es bringt dem Verkäufer diverse Vorteile. Sie können sich nie sicher sein, dass ein Käufer das Auto direkt ummeldet. Geschieht das nicht, werden Unfälle weiterhin an Ihre Versicherung gemeldet und Sie bekommen auch weiterhin die Bußgelder.
Die Abmeldung hat aber nicht nur Vorteile – ein abgemeldetes Fahrzeug ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen und Einmalkennzeichen für Probefahrten kosten Geld. Potentielle Käufer könnte das bei der Besichtigung abschrecken.
Bleibt das Nummernschild am Auto?
An sich darf ein Auto mit dem alten Nummernschild verkauft werden. Für Privatpersonen kann das jedoch ein Problem werden, denn Schäden werden weiterhin an Ihre Versicherung gemeldet. Das Nummernschild hängt fest mit der Abmeldung eines Fahrzeuges zusammen, der neue Eigentümer kann es also nur am Fahrzeug anbringen, sofern Sie den PKW nicht abgemeldet haben.
Möchten Sie Ihr Auto dennoch mit Nummernschildern verkaufen, sollten Sie davor mit Ihrer Versicherung und der Zulassungsstelle reden. Die Versicherung spricht gegenüber dem Käufer eine Erwerberkündigung aus.
Der Käufer kommt aus einer anderen Stadt – macht das einen Unterschied?
Grundsätzlich ist es überhaupt kein Problem, ein Fahrzeug in eine andere Stadt zu verkaufen. Was vielen bei diesem Punkt Kopfschmerzen bereitet, ist wieder einmal die Abmeldung. Potentielle Käufer möchten im Normalfall erst eine Probefahrt durchführen. Hat der Interessent seinen Wohnsitz in einer anderen Stadt, wird das Fahrzeug ggfs. geliefert oder sogar geholt. Eine Abmeldung ist nicht möglich, denn sonst ist das Auto nicht für die Straße zugelassen.
Als Verkäufer sollten Sie unbedingt klarstellen, dass Interessenten aus anderen Städten das Fahrzeug vor Ort besichtigen. So macht es für Sie keinen Unterschied, ob das Auto an den Nachbarn oder an jemandem aus einem 500 km entfernten Ort verkauft wird.
Kann ein Autoverkauf online abgewickelt werden?
Der Verkauf selbst erfolgt meistens über eine Plattform im Internet. Das Fahrzeug kann auch ohne Anwesenheit des Verkäufers angesehen und der Vertrag auch ohne Anwesenheit beider Parteien unterzeichnet werden. Schwierig wird es bereits bei der Probefahrt – theoretisch müssen nicht beide Parteien anwesend sein, damit der potentielle Käufer eine Probefahrt vornehmen kann, jedoch wäre es leichtsinnig, das Fahrzeug an eine Person zu übergeben, die Sie nicht kennen.
Was hier hilft, ist das Einholen der Kontaktdaten. Bei einer Probefahrt kann das Auto so oder so geklaut werden, doch auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Anschrift und Name des Interessenten haben.
Was ist beim Kaufvertrag zu beachten?
Ein Kaufvertrag darf nicht fehlen. Zwar gehen beide Parteien einen Vertrag ein, aber dieser ist nur mündlich und deckt viele wichtige Aspekte nicht ab. Folgendes sollten Sie für einen guten Kaufvertrag berücksichtigen:
- Persönliche Daten von Verkäufer und Käufer
- Kaufpreis des Autos
- Kilometerstand bei Fahrzeugübergabe
- Garantie
- Erklärung, dass der Verkäufer das Fahrzeug ummeldet
- Anzahl der Vorbesitzer
- Fahrzeugidentifikationsnummer
- Die Unterschriften beider Parteien
Ziehen Sie zur Not einen Anwalt mit heran. Dieser kostet Geld, doch Sie sind auf der sicheren Seite. Im Fahrzeugverkauf gibt es viele Betrugsmaschen und mit einem guten Kaufvertrag können Sie hier vorbeugen.
Wird die Versicherung an den Käufer weitergegeben?
Die Versicherung wird nicht auf den Käufer übertragen. Sobald Sie das Fahrzeug abmelden, wird Ihre Versicherung automatisch gekündigt. Doch dafür ist überhaupt erst die Abmeldung notwendig – nehmen Sie diesen Schritt nicht vor, läuft Ihre Versicherung weiter und Unfälle, auch wenn Sie dem neuen Fahrzeugbesitzer passieren, werden weiterhin an Ihre Versicherung gemeldet. Daher nochmal unser Appell: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor der Veräußerung unbedingt ab.